Schadenfall von Tobias Frisch

Unfall gehabt – was passiert jetzt?

Vom ersten Anruf bis zur Regulierung: der Ablauf eines Schadenfalls, Schritt für Schritt erklärt.

Unfall gehabt – was passiert jetzt?

Nach einem Unfall ist der Kopf selten frei für Formalitäten. Genau deshalb bekomme ich diese eine Frage am häufigsten gestellt: Wie geht es jetzt eigentlich weiter? Dieser Beitrag beschreibt den üblichen Ablauf – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und an welcher Stelle Sie etwas entscheiden müssen.

Das Wichtigste vorweg: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie entstehen dann keine finanziellen Belastungen.

Schritt 1: Unfallstelle sichern und Beweise festhalten

Bevor es um Gutachten und Versicherung geht, zählt die Unfallstelle selbst. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck – und erst dann die Dokumentation. Machen Sie Fotos von den Fahrzeugpositionen, von der Übersicht aus Fahrtrichtung aller Beteiligten, von den Schäden und von Bremsspuren. Notieren Sie die Personalien von Zeugen.

Einen Punkt möchte ich besonders betonen: Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab, auch nicht mündlich und auch nicht aus Höflichkeit. Die Schuldfrage klären später die Versicherungen anhand der Beweise – nicht die Beteiligten am Straßenrand.

Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie unter Tipps im Schadenfall.

Schritt 2: Den Schaden melden

Melden Sie sich, sobald die Lage geklärt ist – über das Formular, telefonisch oder per WhatsApp. Für die erste Einschätzung brauche ich wenig: worum es geht, welches Fahrzeug betroffen ist und wo es steht. Fotos vom Schaden können Sie mir gerne direkt mitschicken.

Sie müssen dabei nichts Vorbereitetes liefern. Was ich zusätzlich brauche, frage ich im Gespräch ab.

Schritt 3: Besichtigungstermin

Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig – meist noch am selben Tag oder nach Vereinbarung. Ihr Fahrzeug muss nicht zu mir: Ich komme zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt, zum Abschleppdienst, an den Unfallort oder an jeden anderen Wunschort. 

Schritt 4: Die Besichtigung

Vor Ort nehme ich den Schaden vollständig auf: Umfang, Ursache und alle Folgeschäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Dazu gehören Messungen ebenso wie eine saubere fotografische Dokumentation. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommt die besondere Sorgfalt beim Umgang mit dem Hochvoltsystem dazu – dafür bin ich nach DGUV Information 209-093 (Stufe 1S) qualifiziert.

Die Besichtigung dauert je nach Schadenbild in der Regel nicht lange. Sie müssen dabei nicht anwesend sein, wenn es Ihnen nicht passt – wir klären vorher, wie wir es machen.

Schritt 5: Das Gutachten

Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach der Besichtigung vor. Es ist deutlich mehr als eine Kostenaufstellung und enthält unter anderem:

  • Reparaturkosten – was die fachgerechte Instandsetzung kostet
  • Wiederbeschaffungswert – was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet
  • Wertminderung – der Wertverlust, der auch nach der Reparatur bleibt
  • Restwert – was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist
  • Nutzungsausfall – die Ausfallzeit, in der Ihnen das Fahrzeug fehlt
  • Beweissicherung – die vollständige Dokumentation des Schadens

Genau diese Punkte unterscheiden ein Gutachten von einem Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten und eignet sich deshalb für kleinere Schäden – alles darüber hinaus, gerade Wertminderung und Nutzungsausfall, bliebe dabei unberücksichtigt.

Schritt 6: Regulierung

Mit dem Gutachten haben Sie die Grundlage für Ihre Ansprüche in der Hand. Auf Wunsch übernehme ich die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung und unterstütze Sie bei der Kommunikation rund um die Schadenabwicklung. Parallel dazu können Sie Ihre Werkstatt beauftragen.

Zwei Rechte, die viele nicht kennen

Sie wählen den Sachverständigen selbst

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. 

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Sachverständigenkosten zum Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Wie das in Ihrem konkreten Fall aussieht, bespreche ich vorab offen mit Ihnen – bevor irgendetwas beauftragt wird.

Und wenn der Schaden sehr klein ist?

Nicht jeder Kratzer braucht ein vollständiges Gutachten. Bei sehr geringen Schäden ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag oft der passendere und schnellere Weg. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sage ich Ihnen nach einem Blick auf die Fotos – unverbindlich und ohne dass daraus ein Auftrag wird.

Kurz zusammengefasst

  • Unfallstelle sichern, Beweise fotografieren, kein Schuldanerkenntnis
  • Schaden melden – Formular, Telefon oder WhatsApp genügt
  • Kurzfristiger Termin, Besichtigung an Ihrem Wunschort
  • Gutachten in der Regel binnen 12 bis 24 Stunden
  • Auf Wunsch Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung

Bleibt eine Frage offen, rufen Sie mich einfach an. Ein Ratgeber kann den Einzelfall nicht ersetzen – und der ist am Telefon meistens in fünf Minuten geklärt.